Hausdurchsuchung Sie haben das Recht zu schweigen
Guten Tag,
schon seit längerer Zeit stellte ich mir die Frage, wie man sich wohl bei einer Hausdurchsuchung zu verhalten hat. Ich habe euch die wichtigsten Punkte zusemmangefasst.:
- Ihr müsst bei Vorladung nicht erscheinen (sogar empfohlen)
- Hausdurchsuchungen sind meist morgens (so 6,7,8 Uhr)
- Recht auf Kopie des Beschlusses zur Hausdurchsuchung
- Es muss eine Beschreibung des Tatverdachtes&Durchsuchungsumfang drinstehen
(nicht erwähnte Raume etc dürfen nicht durchsucht werden)
- Zeugen dürfen keine Polizisten sein
- Man darf telefonieren&sich bewegen (dürft sogar Haus verlassen)
- Könnt den Polizisten sagen, dass ihr euren Anwalt anrufen wollt, und sie “kurz”;P warten sollen
(verschafft Zeit ^^)
- Sagen, dass ihr auf dem Pc wichtige Daten habt, und fragen, ob ihr Sicherheitskopien machen
dürft (mit Glück seid ihr dabei alleine ;P)
- Ihr seid nicht verpflichtet irgendetwas zu unterschreiben
- Zeugen haben ebenfalls das Schweigerecht
- Ihr müsst keine aktive Mithilfe leisten (bsp. Passwörter sagen)
- Ihr habt das Recht auf eine gerichtliche Entscheidung
- Raubkopieren ist ein “Vergehen” —Strafe—> beim ersten Mal –>Fingerzeig
beim zweiten mal —-> Geldstrafe
- Wenn ihr beim Hacken erwischt wurdet, könnt ihr sagen, es wurde zur “Aufklärung”
gebraucht
Ebenfalls bin ich auf folgenden, sehr guten Vortrag des CCC mit dem Titel: Sie haben das Recht zu Schweigen gestoßen: ZUM DOWNLOAD (348 MB)
Ich hoffe ich konnte einigen dieses Thema etwas näher bringen, vl. hilft es ja dem Einen oder Anderen
Jan :
März 2nd, 2012 at 10:53 pm
Alter schützt vor Torheit nicht