Blog Secure Coders » Netzwelt News Szene News | Security | Coding Fri, 21 Jun 2013 06:25:01 +0000 de-DE hourly 1 http://wordpress.org/?v=3.6 Staatstrojaner: BKA kauft Software “FinFisher” /staatstrojaner-bka-kauft-software-finfisher/ /staatstrojaner-bka-kauft-software-finfisher/#comments Thu, 17 Jan 2013 12:34:33 +0000 Secure Coders /?p=379   [ Read More ]]]>

Das Bundeskriminalamt (BKA) erwarb kürzlich die Überwachungs-Software “FinFisher” der Firma Eleman/Gamma. Diese soll – als Ersatz für die nach der Analyse durch den Chaos Computer Club (CCC) unbrauchbar gewordene Software der Firma DigiTask – als neuer Staatstrojaner eingesetzt werden, da die Entwicklung einer eigenen Software bisher erfolglos verlief.

Schon seit rund einem Jahr ist bekannt, dass deustche Behörden “FinFisher” auf eine Eignung für Staatstrojaner-Einsätze hin testeten (gulli:News berichtete). Nun wurden dem Blog “Netzpolitik” nach eigenen Angaben Beweise dafür zugespielt, dass das BKA die Software mittlerweile angekauft hat und für einen produktiven Einsatz bereit hält. Netzpolitik veröffentlichte ein “geheimes Dokument des Innenministeriums”, das auf den Ankauf von FinFisher Bezug nimmt.

Heute tagt im Bundestag der Haushaltsausschuss. Als Tagesordnungspunkt 13 steht dort die ‘Jährliche Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages über die Arbeit des Kompetenzzentrums Informationstechnische Überwachung (CC ITÜ) im Bundeskriminalamt (BKA)’ auf dem Programm. Dort wird ein Dokument mit der ‘Ausschussdrucksache 17(8)5867′ behandelt, dass unter der Geheimhaltungsstufe ‘VS – Nur für den Dienstgebrauch’ steht,” berichtet Netzpolitik. Dabei handelt es sich um die niedrigste in Deutschland übliche Geheimhaltungsstufe.

Netzpolitik wurde die fragliche Ausschussdrucksache scheinbar von einem unbekannten Informanten zugespielt. Das Blog veröffentlichte das eingescannte Original-Dokument sowie eine OCR-Version des Textes.

Das Dokument berichtet über den Stand der Dinge beim Aufbau des “Kompetenzzentrums Informationstechnische Überwachung” (CC ITÜ) beim BKA. Mit dessen Aufbau wurde im November 2011 begonnen, da das Bundesverfassungsgericht die Regierung, nachdem massive Mängel bei der kommerziellen Überwachungs-Software von DigiTask festgestellt wurden, verpflichtete, derartige Software künftig von eigenen Experten entwickeln zu lassen. So soll sichergestellt werden, dass die Software bestimmte Qualitätsstandards einhält und insbesondere keine verfassungswidrigen Features umfasst.

Die Entwicklung der Software geht jedoch offenbar nur sehr schleppend voran. Vor rund einem Monat teilte die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der SPD-Fraktion hin mit, dass wohl erst Ende 2014 mit der Fertigstellung des ersten eigenen Staatstrojaners zu rechnen sei (gulli:News berichtete).

Aus diesem Grund setzt die Bundesregierung nun auf eine Übergangslösung. Unter Punkt 2.3 “Auswahl einer kommerziellen Quellen-TKÜ-Lösung für die Übergangszeit” heißt es, man habe das BKA “mit einer Marktsichtung von kommerziellen Quellen-TKÜ-Lösungen beauftragt, die für die Durchführung von Maßnahmen für den Zeitraum bis zur Bereitstellung der BKA-Eigenentwicklung ereignet erscheinen. Dabei wurden drei Produkte als grundsätzlich geeignet bewertet.” Offenbar wurden also neben FinFisher noch weitere Produkte der Überwachungsindustrie getestet. Letztendlich entschied man sich jedoch für den Ankauf der Gamma-Software: “Das BKA hat, für den Fall eines erforderlichen Einsatzes ein kommerzielles Produkt der Firma Eleman/Gamma beschafft,” heißt es in dem Dokument.

Die Prüfung des Quellcodes von FinFisher, zu der das BKA laut Bundesverfassungsgericht verpflichtet ist, wurde “an ein vom BSI akkreditiertes Prüflabor (CSC Deutschland Solutions GmbH) vergeben“.

Netzpolitik ist skeptisch, was die Grundrechts-Konformität der Software angeht: “Neben der grundsätzlichen Kritik ist fragwürdig, ob die für den internationalen Markt entwickelte Software überhaupt die Vorgaben des Bundesverfassungsgericht zum Einsatz von Staatstrojanern erfüllen kann. Eine Gesetzesverletzung des DigiTask-Trojaners war die Fähigkeit, einen einmal installierten Trojaner zu updaten und weitere Funktion nachzuladen. Bisherige Analysen zeigen, dass auch die FinFisher/FinSpy-Suite aus einem Basismodul besteht, das ‘Funktionsmodule” (etwa: Skype überwachen) nachladen kann.” Das Blog zitiert einen mit der Software vertrauten Techniker mit den Worten: “Beschränkungen, welche Module nachgeladen werden (können) habe ich genauso wenig gesehen wie Überprüfungen von Signaturen von nachgeladenen Modulen.” CCC-Sprecher Frank Rieger sagte gegenüber Netzpolitik: “Das BKA hat sich mit dem Ankauf von Gamma FinFisher für einen Anbieter entschieden, der zum Symbol des Einsatzes von Überwachungstechnik in Unterdrückungsregimen weltweit geworden ist. FinFisher besteht zudem aus verschiedenen Komponenten, die bei Bedarf nachgeladen werden können. So lassen sich im Zweifel auch Spitzel-Funktionen installieren, die weit über die an sich schon fragwürdige ‘Quellen-TKÜ’ hinausgehen.” Unter Quellen-TKÜ wird die Überwachung von Telekommunikation, insbesondere VoIP-Gesprächen, direkt auf dem Rechner des Verdächtigen mit Hilfe eines Trojaners verstanden. So soll eine bei der Übertragung greifende Verschlüsselung umgangen werden.

Unklar ist, ob FinFisher vom BKA bereits eingesetzt wurde.

Quelle: gulli board

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Multimedia Notebook zu einem unschlagbaren Preis /multimedia-notebook-zu-einem-unschlagbaren-preis/ /multimedia-notebook-zu-einem-unschlagbaren-preis/#comments Thu, 29 Nov 2012 07:59:56 +0000 Secure Coders /?p=365   [ Read More ]]]>

Hey, liebe Leser/inen

Ich war letzte Woche mit einem „Kundenauftrag“ beschäftigt und bin auf folgendes Angebot gestoßen.

Einsteiger Notebbok

Es handelt sich hierbei um ein absolutes Einsteiger-Notebook mit einem hervorragenden Preis-Leistungsverhältnis.
Ich empfehle dieses Notebook für folgende Anwendungsbereiche:

  •  Office Tätigkeiten (Word, Excel, Powerpoint….)
  •  Internet (Youtube, Facebook….)

Wer auf der Suche nach einen Notebook für die oben genannten Anwendungen ist, muss hier definitiv zu schlagen.
Ich habe das Gerät bestellt und getestet. Es wird mit dem Linux OS ausgeliefert, man kann aber problemlos Windows 7 installieren (32bit Version aufgrund der 2GB Ram).

  • Verarbeitung: OK
  • Akkulaufzeit: Effektiv 3h akzeptabel
  •  Rechenleistung: Top (Preis/Leistung)

Ebenfalls habe ich das Angebot von den 50€ Cashback über HP genutzt. Notebook bestellt zum Preis von € 269,00 Seriennummer des Geräts bei HP Cashback eingereicht – 50,00€ von HP zurückerstattet bekommen.

Kosten für das Gerät: Unschlagbare € 220,00

Zum Angebot über Notebooksbilliger.de

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Welches Virensystem für Ihr System /die-frage-rund-um-das-perfekte-virensystem/ /die-frage-rund-um-das-perfekte-virensystem/#comments Thu, 08 Nov 2012 06:54:33 +0000 Secure Coders /?p=350   [ Read More ]]]>

Schönen guten Morgen,

schon seit längerer Zeit bin ich auf der Suche nach einem optimalen Antivirensystem und habe dadurch schon einige Erfahrungen mit den verschiedensten Produkten und Anbietern.

Nach tagelangen Test sowie Suchläufen bin ich meiner Meinung nach, auf ein optimales Produkt gestoßen.

Ich zitiere:

Brain.exe erfreut sich größter Beliebtheit. Egal, ob blutiger PC-Anfänger, ob Otto-Normal-Benutzer oder PC-Poweruser, bei jedem Benutzer sollte Brain.exe verfügbar sein.
Brain.exe schützt vor Viren wie kein anderes Programm: Für den integrierten Filter gibt es tägliche kostenlose Updates. Auch noch unbekannte Variationen kann Brain.exe filtern. Das Programm trennt Spam von richtigen Mails und erreicht dabei eine Trefferquote von 99,99%. Dieser Wert kann selbstverständlich nur erreicht werden, wenn man täglich die Software auf den neusten Stand bringt. Auch eine Firewall ist Brain.exe. Es verhindert, dass schädliche Programme installiert werden und Dinge ausspionieren, die lieber privat bleiben sollten.

Hört sich wirklich viel versprechend an und das Beste an der ganzen Sache ist, dass diese Software völlig kostenlos ist.

Überzeugt euch selbst und teilt uns eure Erfahrungen mit!

Weitere Infos unter: Brain.exe

 

 

 

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Österreich: Vorratsdatenspeicherung bald auch gegen Filesharer? /osterreich-vorratsdatenspeicherung-bald-auch-gegen-filesharer/ /osterreich-vorratsdatenspeicherung-bald-auch-gegen-filesharer/#comments Tue, 23 Oct 2012 14:38:09 +0000 Secure Coders /?p=342   [ Read More ]]]>

Urheberrechtsdelikte wie Filesharing werden auch in Österreich immer wieder angezeigt, Internetprovider werden mit Strafanzeigen unter Druck gesetzt, Nutzerdaten bekanntzugeben. Die Herausgabe von Nutzerdaten ist nicht legal, betonen Experten. Befürchtet wird, dass die Vorratsdatenspeicherung diese Grenze aufheben könnte, obwohl die EU-Richtlinie das nicht vorsieht.

Immer wieder kommt es in Österreich zu Klagen gegen Tauschbörsennutzer. Die Verwertungsgesellschaften klagen in den USA und in Europa gegen den Anschlussinhaber, von dessen Anschluss aus Filesharing stattgefunden hat, und verwenden eine Strafanzeige als Druckmittel für Schadensersatzzahlungen. Es werden „alle Rechtswege“ beschritten, es geht um „Straf- und Zivilanzeigen“. Tatsache ist jedoch, dass in Österreich Internet Service Provider die Identität der Tauschbörsennutzer nicht preisgeben dürfen.

Rechtsanwalt Peter Burgstaller (auch Professor für IT an der FH Hagenberg) „befürchtet“ eine Nutzung der im Zuge der Vorratsdatenspeicherung (VDS) gesammelten Informationen in Zukunft auch für derartige Urheberrechtsdelikte. Wie man von Internet Service Provider Austria (ISPA) her betont, ist es legal nicht möglich, „Urheber über dynamische IP-Adressen auszuforschen“; es müsste die Anordnung durch einen Staatsanwalt erfolgen, welcher sich erst einschalten darf, wenn der Anschlussinhaber namentlich bekannt ist. Wie auch Andreas Manak (Generalsekretär Verein für Antipiraterie VAP) darlegt, darf in Österreich Privatanklägern in Sachen Filesharing vom Gesetz her keine Auskunft erteilt werden.

Nach „unterschiedlichen“ Urteilen des Obersten Gerichtshofs und lange dauernder „Rechtsunsicherheit“ sind viele Provider unsicher geworden und geben trotz allem Nutzerdaten preis. Bei der Linz AG (Internet Service Provider) kommt es immer wieder zu Anfragen, ob eine Beauskunftung im Falle von Urheberrechtsvergehen erlaubt sei. Diese weist die Provider ausdrücklich darauf hin, dass dies nicht so ist. Auch die ISPA gibt den Providern klar zu verstehen, dass sie auch unter Druck – etwa „Alle anderen machen es auch so“ – keine Herausgabe von Nutzerdaten gestatten dürfen. Rechtsanwalt Burgstaller hatte in den letzten drei Jahren mit etwa 20 Fällen bezüglich Filesharing zu tun und weist darauf hin, dass man das Unwissen der oft betroffenen Jugendlichen, was die Rechtslage betrifft, nicht außer Acht lassen dürfe. „Man schießt mit Kanonen auf Spatzen“, so seine Worte.

Wenn Nutzung als „gewerblich“ eingestuft wird, ein Tatbestand, der nach dem Strafgesetzbuch theoretisch auch durch das automatische Verfügbarmachen als Upload erfüllt ist, heißt das noch immer nicht, dass die Herausgabe von Daten des Anschlussinhabers gerechtfertigt ist. Denn auch in diesem Fall gilt, dass es sich um ein Privatanklageverfahren handelt, und die Staatsanwaltschaft darf erst agieren, „wenn man den Namen des potentiellen Täters bereits kennt“. Es ist allerdings eine Gesetzesnovelle angedacht, welche im Frühjahr 2013 ins Parlament kommen soll. Diese befasst sich mit der Frage, ob gespeicherte Vorratsdaten im Falle derartiger Urheberrechtsdelikte herhalten dürfen. Von Seiten des Justizministeriums versichert man, dass „alle Betroffenen“ mit einbezogen werden und dass sich die Frage nach dem „Auskunftsanspruch der Provider“ in Diskussion befindet. Was es auch zu bedenken gilt: Von der geltenden EU-Richtlinie zur VDS werden „zivilrechtliche Schadensersatzansprüche“ nicht erfasst.

Bild-Quellen: [email protected]
Text-Quellen: futurezone

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Der letzte Schrei in Japan! /der-letzte-schrein-in-japan/ /der-letzte-schrein-in-japan/#comments Thu, 12 Apr 2012 09:23:10 +0000 Secure Coders /?p=250   [ Read More ]]]>

Hallo Leute,

ich wollte mir schon seit längerem WHAT´S APP für mein Iphone kaufen. Jedoch kam ich aus irgendwelchen Gründen (wie auch immer) nicht dazu. Neulich schrieb mich ein alter Bekannter in ICQ an. Er erzählte mir, dass er sich momentan gerade in Japan befindet. Wir quatschten ne weile, er erzählte mir vom neusten Schrei in Japan. Hierbei handelt es sich um das KOSTELNLOSE – ja ihr lest richtig MessengerApp mit dem Namen “LINE”. Line ist eine sehr gute Alternative zu Whats App, jedoch findet es im Deutschsprachigen Raum noch zu wenig Benutzer. Ich downloadete mir das App und installierte es sogleich. Mit wenigen  Einstellungsschritten ist es für die Verwendung bestimmt. Was mich an der ganzen Sache am meisten begeistert hat, sind die gratis Telefongespräche die über das App geführt werden können. So nun reichts aber auch schon mit meinem Gefussel, seht selbst:

 

 

 

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Windows 8 Tesbericht – Securecoders /windows-8-tesbericht-securecoders/ /windows-8-tesbericht-securecoders/#comments Mon, 19 Mar 2012 20:11:17 +0000 Secure Coders /?p=224   [ Read More ]]]>

Abend,

da ich mittlerweile schon mehrere Mails, von Lesern bekam mit dem Inhalt: Wann kommt endlich mal dein Testbericht von Windows 8, machte ich mir natürlich Gedanken wie ich den Leuten meine Meinung den am besten vermittle.

Ich dachte mir daher, selbst ein Video zu drehen, jedoch fand ich auf Youtube schon sehr gute (professionelle) Videos, die Windows 8 und die neuen Funktionen sehr gut darstellen.

Ich lies es mir jedoch nicht nehmen Windows 8 mal selber unter die Lupe zu nehmen und auf meiner virtuellen Maschine aufzusetzen.

Erstmal zum Video:



View on YouTube

Chip gewährt und mit diesem Video mal einen kleinen Einblick zum neuen Betriebssystem – danke dafür!

Nach mehreren Stunden ausführlichem Testen kam ich zum Entschluss:

Die aktuelle Developer Version ist ein Spielzeug OS.

- Zum Arbeiten mit dem PC überhaupt nicht geeignet, viel zu viele Umwege für einfache Tätigkeiten, wie zb. nach einem Ordner zum suchen.

- Der neue Windows Appstore kommt mir sehr bekannt vor, ich kenne einen der heißt Apple Appstore!

- Design, ja dass Design ist Geschmackssache stimmt, für meinen Teil muss ein Betriebssystem simpel und effektiv sein – ohne Spielerrein (Metros).

- Wie ihm Video schon gesagt, merkt man das Win 8 für Tablets programmiert wurde, was jedoch auf einen Tab sicher Spaß machen könnte.

+ Der einzige Pluspunkt was ich für mich feststellen konnte, ist die Geschwindigkeit (Bootzeiten, Installationszeiten).

Letztendlich bleibt zu Sagen:

Kaufe nur jedes zweite Betriebssystem von Windows, wenn du zufrieden sein möchtest

PS: Es handelt sich hier ausschließlich um meine eigene Meinung, jeder der eine anderen Meinung zu Win8 hat kann mich gerne des Besseren belehren.

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Falsche Medienberichte machen den Leuten Angst – Fall kino.to /falsche-medienberichte-machen-den-leute-angst-fall-kino-to/ /falsche-medienberichte-machen-den-leute-angst-fall-kino-to/#comments Mon, 12 Mar 2012 19:49:23 +0000 Secure Coders /?p=203   [ Read More ]]]>

Laut Informationen des Nachrichtenmagazins Focus müssen Tausende Nutzer von Kino.to mit einer Hausdurchsuchung oder einem Strafverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Dresden rechnen. Man habe zahlreiche Anschriften von Kino.to-Nutzern anhand ihrer Zahlungen bei PayPal festgestellt. Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs und gulli.com versuchen nun den groben Unsinn, der verbreitet wurde, aufzuklären.

Zahlreiche Newsportale haben vor ein paar Wochen eine Meldung mit komplett falschem Inhalt verbreitet. Focus Online brachte die Meldung am 12. Februar heraus, fast alle anderen Internet-Portale haben den Inhalt der News ohne jede sachliche Prüfung übernommen. Demnach sollen bis zu dessen Schließung im Sommer des Vorjahres über die illegale Streaming-Webseite Kino.to Premium-Accounts verkauft worden sein. Die Nutzer dieser kostenpflichtigen Accounts hätten dann bei Kino.to nach Zahlung eines gewissen Betrages werbe- und barrierefrei auf die angebotenen Kinomitschnitte zugreifen können. Diese Fehlinformation, welche von der GVU sicher billigend in Kauf genommen wird, beruht auf einem Missverständnis der tatsächlichen Umstände wie Kino.to funktionierte beziehungsweise wie dessen Nachfolger beschaffen sind.

Und wieder ging das Schreckgespenst von drohenden Hausdurchsuchungen durch die Berichterstattung. Angeblich soll bald eine Welle von Hausdurchsuchungen auf Deutschland zurollen, um alle zahlenden Empfänger von Streams ihrer gerechten Strafe zuzuführen. Lassen Sie sich bitte nicht täuschen. Die Aussagen sind in der dargelegten Form schlichtweg falsch! Es gab de facto keine Premium-Dienste, die man bei Kino.to käuflich erwerben konnte. Und auch die Nachfolgeseiten verfügen nach unseren Informationen über keine eigenen werbefreien Zugänge zu Filmmitschnitten. Kino.to verlinkte “nur” auf Dritt-Anbieter, auf welchen dann Daten vorgehalten wurden. Auch movie2k.to oder kinox.to verkaufen selbst keine Premium-Accounts an ihre Besucher. Dieses Angebot wird stattdessen den Zuschauern von den Internet-Dienstleistern (Filehostern) unterbreitet, mit denen die Streaming-Webseiten mehr oder weniger eng zusammenarbeiten. Es ist zwar richtig, dass es teilweise personelle Zusammenhänge zwischen den Hintermännern mancher Streaming-Webseiten und einigen Filehostern gibt. Dies kann der Nutzer jedoch nicht wissen, beziehungsweise ist dies für die Beurteilung ihres Fehlverhaltens irrelevant. Wer einen Premium- Account bei einem Filehoster nutzte oder nutzt um damit Filme anzusehen, der hat je nach Sichtweise (gulli:News berichtete) eine Urheberrechtsverletzung begangen oder eben nicht. Die Urheberrechtsverletzung wird aber nicht dadurch schwerer, nur weil der Nutzer ein kostenpflichtiges Angebot in Anspruch nimmt. Dies ist das erste Missverständnis.

Weiter ist auch zu berücksichtigen, dass es nicht illegal ist sich einen Premium-Account für einen Filehoster zuzulegen, sondern auch hier ist die konkrete Nutzung entscheidend, welche im Strafverfahren durch den Staatsanwalt nachgewiesen werden muss. Offenbar lagerten die Kundendaten mancher Filehoster auf den zu kino.to zugehörigen Servern, weswegen diese den Ermittlern nun vorliegen. kino.to habe entgegen der selbst getätigten Aussagen auf ihren Servern protokolliert, unter welcher IP-Adresse welche Angebote in Anspruch genommen wurden.

Das mag zwar sein, nur sind diese Daten für die Ermittlungsbehörden viele Monate nach dem Bust von kino.to völlig wertlos. IP-Adressen haben nämlich ein „Verfallsdatum“. Das bedeutet, dass die Zuordnung zwischen IP-Adresse und Klarnamen nicht ewig sondern nur für wenige Tage möglich ist. Bei der Telekom kann man von bis zu 7 Tagen ausgehen, andere Internet-Provider halten die Daten sogar für eine noch kürzere Zeit vor. Eine entsprechende Auswertung einige Wochen oder sogar Monate später ist damit ausgeschlossen. Wie aber will man (wie beim Focus angekündigt) deutschlandweit Hausdurchsuchungen durchführen, sofern man nicht einmal die Anschlussinhaber der protokollierten IP-Adressen ermitteln kann? Hand auf’s Herz: Hätten die zuständigen Redakteure die Sachlage auch nur oberflächlich geprüft, hätte der dazugehörige Artikel nicht auf der Startseite sondern im Mülleimer der News-Portale landen müssen.

Einer der Gründe, warum überhaupt behauptet wird, dass für kino.to Premium-Accounts verfügbar waren, scheint, dass in dem Fall die Behauptung einer Strafbarkeit einfacher fällt. So leuchtet es zunächst jedem ein, dass eine Webseite wie kino.to auf der ausschließlich urheberrechtlich relevante Inhalte ohne Erlaubnis der Rechteinhaber – über Dritte – zugänglich gemacht werden, durch den Abschluss eines Premium-Accounts unterstützt wird. Daher wird suggeriert, es liege damit eine Art der Beihilfe durch zahlende Nutzer vor. In der Realität ist es aber so, dass die Nutzer der Abonnements lediglich einen Filehoster unterstützten auf dem sich auch urheberrechtlich relevantes Material befand. Diese Filehoster konnten aber auch “legal” genutzt werden. Juristisch gesehen spielt es von daher keine Rolle, ob dies oft oder eher selten geschah.

Auch wie man die Daten von PayPal oder einem anderen Online-Bezahldienst mit dem direkten Konsum der Kinomitschnitte in Einklang bringen will, erscheint höchst fraglich. Nur weil jemand nachweislich ein Angebot der Filehoster in Anspruch nahm, weiß man doch noch lange nicht, welche Filme er konsumiert haben soll. Was bis auf ein paar Zufallsfunde hoffen die Polizeibeamten denn im Fall einer Hausdurchsuchung vorzufinden? Der Stream, der mit oder ohne Premium-Account übertragen wurde, liegt nach dem Konsum nicht mehr auf der Festplatte des Computers vor.

Fazit:

Die Strafbarkeit der Nutzung von Streams ist selbst unter Juristen höchst umstritten. Und selbst wenn dies bereits ein deutsches Gericht festgestellt hätte, was bislang nicht geschah, so müsste die Staatsanwaltschaft beweisen, wer aus der Familie über die festgehaltene IP-Adresse die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Und da der Film-Konsum selbst im Fall einer Durchsuchung nicht anhand einer heruntergeladenen Video-Datei nachgewiesen werden kann, erscheint der Nachweis schwierig bis unmöglich zu sein. Dazu kommt, dass nicht jeder Nutzer eines Premium-Accounts automatisch Urheberrechtsverletzungen begeht. Der Vertrag zwischen Filehoster und dem Nutzer des Abos ist an sich legal. Entscheidend ist lediglich, ob darüber Urheberrechte verletzt wurden oder nicht. Das müsste der Staatsanwalt dann noch vor Gericht beweisen, was er aber nicht kann. Der Vertrag kam zudem zwischen dem Filehoster und dem Nutzer, nicht aber zwischen kino.to und dem Nutzer zustande. So stellt sich auch die Sachlache bei kinox.to, movie2k.to und den anderen Anbietern aus dem Graubereich dar. Vom bereits erwähnten schnellen Verfall der Zuordnungsmöglichkeit von IP-Adressen einmal ganz abgesehen. Man sieht: Die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung wird von vielen Rechteinhabern nicht gänzlich ohne Hintergedanken vorangetrieben.

Dazu kommt: Kurz nach dem Bust von kino.to hatte Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein, der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, kundgetan, dass man schon aus Zeitgründen nicht vorhabe, die gesamte Nutzerschaft dieses Portals zu „kriminalisieren“. Dies ließ Herr Klein auch beim Telefonat mit der Redaktion von gulli.com anklingen. Der Focus und zahlreiche Medien behaupten nun das genaue Gegenteil. Die aktuelle Kampagne scheint leider nicht der Aufklärung zu dienen. Offenbar sollen damit künftige Konsumenten von Schwarzkopien abgeschreckt und verängstigt werden, um sie von einer weiteren Nutzung der zugegeben illegalen Streaming-Webseiten abzuhalten.

Und wer weiß. Vielleicht können die heutigen Medien das tagtägliche Dauerrauschen nur noch mit Angst schürenden oder übertriebenen Aussagen übertönen, um genügend Aufmerksamkeit zu erzeugen. Es wäre wirklich schade, wenn dabei -wie hier geschehen- zunehmend die Wahrheit auf der Strecke bleibt.

Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs und gulli.com Chefredakteur Lars Sobiraj.

Vielen Dank an Gulli und Herrn Wachs für den sehr aufschlusreichen Artikel.

Quelle: www.gulli.com

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Facebook und die Chronikpflicht /facebook-und-die-chronikpflicht/ /facebook-und-die-chronikpflicht/#comments Wed, 29 Feb 2012 12:25:47 +0000 Secure Coders /?p=192   [ Read More ]]]>

Hallo liebe Leser,

isch staunte schon nicht schlecht, als ich mal wieder die Neuigkeiten bei Facebook auf meinem Tab checkte. Es erschien die Meldung, dass ab dem 6 März alle Profile, auf die neue Chronik umgestellt werden.

Das soziale Netzwerk Facebook wird in den kommenden Wochen alle Nutzerprofile auf die neue “Chronik” umstellen, wie das Unternehmen mitteilte. Bei der Einführung Mitte Dezember hatte Facebook noch betont, die Nutzer hätten die Wahl, ob sie das neue Profil aktivieren.

Nutzer müssen in Zukunft die neue Chronik als Profil nutzen. Davon ist nun nicht mehr die Rede: “Jede und jeder hat sieben Tage Zeit, um sich mit der Chronik hoffentlich anzufreunden”, sagte Facebook-Sprecherin Tina Kulow. Das bedeutet, dass Facebook die neuen Profile nicht sofort nach der Umstellung veröffentlicht, sondern den Nutzern eine Woche Zeit gibt, um unerwünschte Daten vom Profil zu löschen oder für bestimmte Nutzer zu sperren.

Altes Prinzip – neue Funktionen

Ein Facebook-Profil ist eine öffentliche Pinnwand. Alle Aktivitäten eines Nutzers werden dort seit der Gründung des Netzwerks im Jahr 2004 protokolliert. Sie sind für andere Nutzer – soweit dies nicht vom Profilinhaber eingeschränkt ist – einsehbar: neue Freundschaften, neue Fotos, Verlinkungen, Statusmeldungen – aber auch welches Spiel ein Nutzer gespielt hat. Die Einträge können also alle Nutzer bis zum Facebook-Beitritt zurückverfolgen. Um seine Privatsphäre zu schützen, kann man einzelne oder alle Pinnwandeinträge für bestimmte Nutzer sperren, oder sie ganz vom Profil entfernen. An diesem Prinzip ändert sich mit der neuen “Chronik” wenig.

Allerdings sind alte Facebook-Einträge auf dem Profil nun leichter auffindbar. Rechts oben auf dem Profil erscheint eine Zeitleiste, über die man mit nur einem Mausklick zum Beispiel zu den Einträgen von September 2007 gelangt. Und Facebook ermöglicht es den Nutzern nun, nachträglich Fotos oder Texte über vergangene Ereignisse in die Chronik einzufügen – rückwirkend bis zur Geburt.

Ich empfinde diese Aktion, als ein totalles No-Go von Facebook. Ein weiterer Grund meinen Twittwer Account öfters zu nutzen.

So far,

SeCuRe

*** UPDATE ***

Verzögerung der Chronikplicht lt. Facebook auf 30.03.2012

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ACTA in Österreich so gut wie fix /acta-in-osterreich-so-gut-wie-fix/ /acta-in-osterreich-so-gut-wie-fix/#comments Wed, 15 Feb 2012 15:51:15 +0000 Secure Coders /?p=138   [ Read More ]]]>

Wien.  Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner hat angesichts der Aufregung um das umstrittene Anti-Piraterie-Abkommen ACTA versucht, beruhigend zu agieren. “Die österreichische Rechtslage wird dadurch nicht verändert”, die bisherige Aufregung sei “teilweise verständlich, aber eher schon in Richtung einer übertriebenen Artikulation”, sagte Mitterlehner am Dienstag am Rande des EU-Energieministerrats in Brüssel

Die Unterschrift Österreichs als eines von 22 EU-Ländern werde aufrecht bleiben. Angesprochen darauf, ob sich diese Haltung ändere, wenn Deutschland im Fall einer Ablehnung von ACTA durch das EU-Parlament ebenfalls umschwenken sollte, sagte Mitterlehner: “Wir werden abwarten, was das Europaparlament tut. Wenn es notwendig ist, werden wir uns gegebenenfalls nochmals mit der Materie befassen.” Allerdings sei “bei uns der Härtegrad als Kampfthema hier nicht besonders dramatisch ausgeprägt”.

Die EU-Kommission versuchte zuletzt, das umstrittene Anti-Piraterie-Abkommen ACTA trotz zunehmender Bedenken in den einzelnen Ländern den Bürgern schmackhaft zu machen. So werde es durch ACTA keinerlei Einfluss auf die gesetzlichen Bestimmungen in den EU-Staaten geben. Die Situation für die Bürger ändere sich nicht und auch, wenn eine Privatperson eine Datei im Internet herunterlädt, gebe es dafür keine Strafen, hieß es in Kommissionskreisen am Vortag.
Internet-Provider und ihre Daten
Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (Handelsabkommen zur Abwehr von Fälschungen) hatten 2010 mehrere Staaten ausgehandelt. Heuer am 26. Jänner war das Abkommen dann von der EU sowie von 22 der 27 Mitgliedsstaaten unterzeichnet worden, darunter auch Österreich. Der ACTA-Vertrag sieht unter anderem vor, dass Internet-Provider den Behörden Daten wie die IP-Adresse bekanntgeben sollen, um bei Verstößen gegen das Urheberrecht eine Identifizierung von Personen zu ermöglichen. Die ACTA-Gegner befürchten, dass das Abkommen die Meinungsfreiheit im Internet massiv einschränken würde. Für Österreich hatte Außenminister Michael Spindelegger (V) am gestrigen Montag eine genaue Prüfung des Abkommens durch die Bundesregierung zugesagt.

Verwirrung rund um Twitter-Meldung
Der Staatssekretär im Außenministerium, Wolfgang Waldner (V), hat sich dafür ausgesprochen, dass der Ratifizierungsprozess des umstrittenen Anti-Piraterie-Abkommens ACTA ausgesetzt wird. Er sei “sehr dafür, den österreichischen ACTA-Ratifizierungsprozess auszusetzen”, verkündete Waldner am Dienstag via Twitter. Er sprach sich außerdem für eine gründliche Diskussion und eine Neuverhandlung des Vertrags mit allen betroffenen Parteien aus.

Waldners Sprecherin Monika Fröhler bestätigte die Authentizität des Tweets gegenüber der APA. Es handle sich um die “persönliche Meinung” des Staatssekretärs, sagte sie am Dienstag.

Unterzeichnung bereits beschlossene Sache
Die Bundesregierung hatte am 24. Jänner die Unterzeichnung des ACTA-Abkommens beschlossen. Das Abkommen ist in den vergangenen Jahren unter anderem zwischen den USA, Japan und der EU ausverhandelt worden und soll Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen bekämpfen. Vor der Unterzeichnung muss der Beschluss noch vom Nationalrat abgesegnet werden. Auch das EU-Parlament muss zustimmen.

Kritiker fürchten, dass das Abkommen zur Überwachung von Internetnutzern und zur Zensur im Netz missbraucht werden könnte. Mehrere EU-Staaten, u.a. Polen, Tschechien und Lettland, haben wegen Bedenken die Ratifizierung bereits ausgesetzt. Am Wochenende kam es zu europaweiten Protesten gegen ACTA. Auch in Wien und in anderen Städten Österreichs versammelten sich mehrere Tausend Menschen, um gegen das Abkommen zu demonstrieren.

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Daemon Tools: Gemounted, geschnüffelt, gesendet /daemon-tools-gemounted-geschnuffelt-gesendet/ /daemon-tools-gemounted-geschnuffelt-gesendet/#comments Tue, 14 Feb 2012 07:16:26 +0000 Secure Coders /?p=132   [ Read More ]]]>

 

Laut Chip.de sendet Daemon Tools Lite, mit welchem man unter anderem gecrackte Spiele mounten und installieren kann, Informationen über gemountete Iso-Dateien an eine Datenbank.

Wer hat wann welches ISO gemounted? Daemon Toolsspeichert jede Ihrer Aktivitäten und schickt die Daten zusammen mit Ihrer IP-Adresse an den Tracking-Dienst MountSpace. Das können Sie der Software zwar verbieten, sie tut es allerdings trotzdem.Daemon Tools: Gemounted, geschnüffelt, gesendetDie populäre Software Daemon Tools ist dafür bekannt, dass sich damit jede beliebige Image-Datei mounten lässt. Weniger bekannt ist die Software für Ihre Datensammelwut: Daemon Tools speichert jedes einzelne Image, das Sie jemals gemounted haben und schickt diese Information zusammen mit Ihrer IP-Adresse an den Web-Service MountSpace. Bei MountSpace handelt es sich um die offizielle Statistik-Seite von Daemon Tools. Hier werden die beliebtesten ISOs inklusive der genauen Dateinamen aufgelistet, auch über die tägliche Userzahl sowie die Anzahl der neuen Nutzer pro Tag kann man sich hier informieren. In den falschen Händen bergen diese gesammelten Daten ein erhebliches Risiko für die Nutzer.Besonders problematisch: Daemon Tools versendet die Informationen auch, wenn der User sich bei der Installation ausdrücklich dagegen entschieden hat. Denn die Option “Don’t allow MountSpace to use my mount statistics” sagt im Grunde ja schon alles: Sie verbieten damit lediglich die Verwendung Ihrer persönlichen Mount-Statistik für die umfassende User-Statistik auf der MountSpace-Seite. Gesammelt werden Ihre Daten trotzdem. Und dass Ihre Daten so oder so versendet werden, können Sie ganz leicht nachprüfen.


ImageInfoCache: Hier werden die Daten gesammelt.

Was weiß Daemon Tools über Sie?

Um zu überprüfen, welche Daten Daemon Tools über Sie bereits gesammelt und an MountSpace geschickt hat, öffnen Sie den Windows Explorer und wechseln Sie ins folgende Verzeichnis: %AppData%\DAEMON Tools Lite\ImageInfoCache. Am besten kopieren Sie den Pfad einfach und fügen Ihn in die Eingabezeile des Explorers ein. Im “ImageInfoCache” finden Sie .dat-Dateien, in denen sämtliche Informationen gespeichert sind. Die .dat-Files öffnen Sie am besten mit einem Texteditor, beispielsweise Notepad. Das Löschen dieser Informationen hat natürlich keine Auswirklungen auf bereits versendete Daten.

Provisorische Lösung: MountSpace blocken

Um die Datensammelwut der Daemon Tools auszubremsen, haben Sie zwei Möglichkeiten. Die erste Möglichkeit liegt im Blocken der von den Daemon Tools angesteuerten MountSpace-Server-Adressen. Blockieren Sie in Ihren Firewall-Einstellungen die IP-Adressen 212.117.184.51 und 212.117.185.149.

Die beste Alternative: Virtual Clone Drive

Die zweite Möglichkeit ist etwas radikaler, aber zu 100 Prozent effizient: Deinstallieren Sie Daemon Tools und installieren Sie sich eine Alternative, die Sie – zumindest nach momentanem Kenntnis-Stand – nicht ausspioniert. Wir empfehlen Ihnen Virtual Clone Drive.


EULA: Im Endbenutzer-Lizenzvertrag ist kein Platz für “Privacy”.

Datenschutz Fehlanzeige

Die User, die tatsächlich den Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) von Daemon Tools gelesen haben, lassen sich vermutlich an einer Hand abzählen. Dabei wäre das in diesem Falle keine schlechte Idee gewesen: Denn im EULA wird klar, dass Daemon Tools es mit dem Datenschutz nicht so genau nimmt. Das Wörtchen “Privacy” taucht in der Textwüste ganze zwei Mal auf – und selbst an diesen Stellen geht es nicht um die Privatsphäre des Nutzers.

CHIP Online meint:
Höchste Zeit für das native Mounten in Windows 8, möchte man fast sagen. Aber dass Windows gerne mal nach Hause telefoniert, ist jetzt wirklich keine Überraschung. Dass die Daemon Tools dasselbe tun hingegen schon. Daemon Tools weiß, was Sie letzten Sommer gemounted haben – und wenn die falschen Leute anfangen, sich ebenfalls dafür zu interessieren, weiß es vielleicht auch bald der Staatsanwalt. Angesichts der Kino.to-Klagewelle, die gerade über die deutschen Nutzer hereinbricht, sind viele User sowieso schon vorsichtig geworden. Die Luft wird dünner im Internet.

Quelle: Chip.de

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